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Mit Kooperativen die Natur zurückgewinnen – was die EU-Wiederherstellungsverordnung für uns bedeutet
Aktualisiert am 16.03.2026
Seit August 2024 gilt sie: die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO). Sie betrifft auch alle, die Land bewirtschaften, schützen oder gestalten. Was das konkret bedeutet und warum kooperative Ansätze dabei eine zentrale Rolle spielen könnten, zeigte das Impulsforum „Nature Restoration Law: Bedeutung und Chancen für die Land- und Forstwirtschaft“ auf der Wintertagung der DLG.
Die Ausgangslage
Die Ziele der W-VO sind so ambitioniert wie drängend: Bis 2030 soll der Biodiversitätsverlust in der EU gestoppt beziehungsweise umgekehrt werden. Anders als bisher geht es also nicht nur um die Sicherung und den Schutz von Ökosystemen, erklärte Dr. Hans-Martin Hauskeller vom Verband Niedersächsische Landesforsten in seinem Einstiegsvortrag in Hannover. Die W-VO will mit geeigneten Maßnahmen Natur aktiv wiederherstellen und an den Klimawandel anpassen.
Hinter diesen Anforderungen steht eine erschreckende Bilanz: Über 75 Prozent der geschützten Lebensräume in Deutschland sind in schlechtem Zustand. 60 bis 70 Prozent der Böden sind degradiert, die Zahl der Feldvögel und Bestäuber ist seit den 1990er Jahren massiv zurückgegangen. Laura Henningson vom NABU-Bundesverband machte deutlich, dass dies nicht nur ein ökologisches Problem ist: 50 Prozent des globalen BIP hängen von funktionierenden Ökosystemen ab. Für die Landwirtschaft bedeutet das: Gesunde Ökosysteme sichern die landwirtschaftliche Produktivität, stärken die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaänderungen und leisten natürlichen Klimaschutz, indem sie das Risiko von Überschwemmungen, Dürren und Hitzewellen verringern.
v.l.n.r.: Laura Henningson (NABU), Prof. Markus Meyer (Hochschule Anhalt) und Max von Elverfeldt (AGDW) auf der DLG Wintertagung 2026
Anforderungen an die Landwirtschaft
Für landwirtschaftliche Ökosysteme sind die Anforderungen der W-VO (Art. 11) konkrete Indikatoren formuliert. Bis 2030 müssen:
- Der Feldvogelindex steigen
- Eine Trendumkehr bei Grünlandschmetterlingen, Bodenkohlenstoff und Landschaftselemente stattfinden, sowie
- Maßnahmen zur Wiederherstellung entwässerter Moore begonnen haben.
Während die Verantwortung diese Ziele zu erreichen bei der Politik liegt, stellte Henningson klar, müssen sie jedoch in den Betrieben umgesetzt werden. Doch dafür müssen bekannte Instrumente wie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen oder Ökoregelungen wirksamer werden: besser vergütet, praxistauglicher gestaltet und in kooperative Strukturen eingebettet.
Kooperationen als Ansatz für die Fläche
Kooperativen, die Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunalplanung vernetzen, bieten drei entscheidende Vorteile für die WVO, verdeutlichte Henningson in der Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Markus Meyer (Hochschule Anhalt), Max von Elverfeldt (Familienbetriebe Land und Forst) und Andreas Bergmann (Landschaftspflegeverband Prignitz-Ruppiner Land).
- Ökologische Wirksamkeit auf Landschaftsebene: Natur macht nicht an Betriebsgrenzen halt. Kooperative Planung ermöglicht zusammenhängende Biotope und abgestimmte Maßnahmen, das steigert ihre naturschutzfachliche Qualität.
- Akzeptanz durch Mitgestaltung: Wenn Landnutzende die Maßnahmen selbst mitgestalten, steigt die Akzeptanz. Aus einer Brüsseler Verordnung wird ein lokales Ziel, das die Expertise vor Ort einbindet
- Praxisnähe und Beratungssicherheit: ein gutes Kooperativenmanagement bringt fachliche und praktische Anforderungen zusammen und gibt den Betrieben Sicherheit bei der Umsetzung auf der Fläche.
Landnutzende aus Land- und Forstwirtschaft müssen dabei mit den gesellschaftlichen Leistungen, die sie erbringen, ein zusätzliches Einkommen erwirtschaften können, ergänzte Andreas Bergmann. Dass Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und Ökoregelungen von der Landwirtschaft grundsätzlich gut angenommen werden, zeige, dass das gelingen kann. Allerdings reichen diese Maßnahmen noch nicht aus, um eine Trendumkehr im Biodiversitätsverlust zu schaffen, betonte Markus Meyer. Damit GAP-Gelder im Sinne der Naturwiederherstellung wirksamer eingesetzt werden, muss die Debatte um die GAP-Reform nach 2027 eng mit den Zielen der W-VO verzahnt werden.

Offene Fragen im Umsetzungsprozess
Deutlich wurde in der Diskussion, dass die W-VO als rechtsverbindliches Instrument auch eine Chance für Land- und Forstwirtschaft ist, sich den Auswirkungen des Klimawandels anzupassen und neue Geschäftsmodelle zu erschließen. Sowohl Hauskeller als auch Henningson wiesen darauf hin, dass zentrale Fragen der Verordnung dafür noch ausgestaltet werden müssen, z.B. wie die Zielerreichung gemessen werden soll und wie eine Trendumkehr definiert wird. Das geschieht aktuell durch die Europäische Kommission sowie in den nationalen Wiederherstellungsplänen.
Kooperative Ansätze sollten dafür stark in den Fokus genommen und ausgebaut werden. Denn bei aller Verschiedenheit der Positionen zu Finanzierung, Ordnungsrecht und Lebensraumtypen: Kooperative Ansätze gelten den Expert:innen des Impulsforums als praxisnaher und landschaftsbezogener Weg, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln. So können die Ziele der W-VO mit Beteiligung der Menschen vor Ort erreicht werden.
Die Aufzeichnung des Forums finden Sie auf der Website der DLG.