FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um das Projekt 'KOMBI - Kollektive Modelle zur Förderung der Biodiversität'.

Projekt

Das Verbundprojekt KOMBI – Kollektive Modelle zur Förderung der Biodiversität – erprobt bis 2028 die überbetriebliche Planung, Beantragung und Umsetzung von Agrarnaturschutzmaßnahmen in vier deutschen Modellregionen.

Für KOMBI haben sich zehn Akteure mit breiter Expertise zusammengeschlossen: Der WWF Deutschland, die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) e. V., der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL), die Landschaftspflegevereine Breisgau-Hochschwarzwald, Lahn-Dill, Potsdamer Kulturlandschaft und Sächsische Schweiz–Osterzgebirge sowie die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, die Justus-Liebig-Universität Gießen und das Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) e. V.

Das Projekt verfolgt über die kooperative Umsetzung von Agrarnaturschutzmaßnahmen drei Kernziele:

  1. Gesteigerte Wirksamkeit von Agrarnaturschutzmaßnahmen: Die überbetriebliche Umsetzung hat das Potenzial, Maßnahmen besser auf die Landschaft anzupassen und miteinander zu vernetzen.
  2. Mehr Attraktivität für Agrarnaturschutzmaßnahmen als Produktionszweig von Betrieben: Die überbetriebliche Zusammenarbeit soll die Umsetzung erleichtern, die Flexibilität auf den Flächen erhöhen und das Sanktionsrisiko mindern
  3. Erleichterung von Agrarnaturschutz für Betriebe und Behörden: Mit der Vergemeinschaftung von Planung, Umsetzung und Beantragung soll sich der bürokratische Aufwand für beide Seiten verringern

Konzept

Eine KOMBI, häufig auch überbetriebliche Gemeinschaft oder Kooperative genannt, ist der Zusammenschluss von landwirtschaftlichen Betrieben und ggf. weiteren Flächennutzern in der Region. Sie planen in einem Landschaftsraum gemeinsam Agrarnaturschutzmaßnahmen und setzten diese um. Die Gruppe verfolgt gemeinsame Natur- und Klimaschutzziele und wird durch ein eigenes naturschutzfachliches Management koordiniert und beraten. Im Rahmen des Pilotprojekts sind Vertreter:innen regionaler Landschaftspflegeorganisationen (Landschaftspflegeverbände, Landschaftserhaltungsverbände etc.) fester Teil der KOMBI. Sie koordinieren deren Arbeit und beraten naturschutzfachlich. Die Ausgestaltung der KOMBI (Rechtsform, Mindestgröße, räumliche Begrenzung, etc.) hängt von den Rahmenbedingungen der einzelnen Bundesländer ab.

Landwirt:innen sowie Flächeneigentümer:innen und Bewirtschafter:innen, die Agrarnaturschutz betreiben wollen und deren Flächen in ein überbetriebliches Konzept für die Region integriert werden können.

Derzeit gibt es vier KOMBI-Modellregionen in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und Sachsen. Interessierte können sich bei unseren Ansprechpartner:innen melden.

Das landschaftsbezogene Fachkonzept ist die Grundlage der überbetrieblichen Zusammenarbeit. Es beinhaltet die zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Verwaltung abgestimmten naturschutzfachlichen Ziele und entsprechenden Maßnahmen für die Flächen der KOMBI. Die Maßnahmenplanung wird jährlich weiterentwickelt.

Finanzierung

Nein. KOMBI stellt keine Maßnahmengelder bereit. Für die Umsetzung der Maßnahmen greift KOMBI auf bestehende Förderangebote in den jeweiligen Bundesländern zurück. Für die Zukunft sollen gemeinsam mit den Landwirt:innen und zuständigen Behörden neue Ansätze für die Agrarförderung entwickelt werden.

Die KOMBI-Koordinator:innen in Ihrer Region unterstützen und beraten die KOMBI fachlich fundiert bei der Auswahl der passenden Agrarnaturschutzmaßnahmen in ihrem Bundesland. Sie begleiten die KOMBI bei der Antragstellung und Umsetzung.

Im Projekt erfolgt die Koordinierung durch die Landschaftspflegeorganisationen in den Modellregionen. Um ein professionelles Management der KOMBI langfristig sicherzustellen, benötigt diese eine finanzierte Koordinierungsstelle. Hierfür gibt es noch keine bundesweit einheitliche Regelung. KOMBI analysiert bestehende Ansätze, wie etwa in den Niederlanden oder Brandenburg, und möchte zeitnah Handlungsempfehlungen abgeben.

Praxis

Die KOMBI setzt Maßnahmen aus dem bestehenden Maßnahmenkatalog um, welche Biodiversität und Klimaschutz im Agrarsektor stärken. Das sind derzeit Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), Ökoregelungen sowie Förderrichtlinien der Länder. Gleichzeitig können aus der KOMBI heraus Vorschläge für weitere Maßnahmen entwickelt werden. Über deren Förderung entscheidet die jeweilige Landesbehörde.

Die Gruppe entwickelt das landschaftsbezogene Fachkonzept für die KOMBI-Flächen gemeinsam. Die Maßnahmen werden von den Teilnehmenden unter Berücksichtigung der angestrebten Naturschutzziele und ökonomischer Bedarfe zusammen geplant und umgesetzt.

Im Rahmen des Projektes ist die Beteiligung zunächst unverbindlich. Sofern ein Betrieb dann Agrarnaturschutzmaßnahmen basierend auf dem abgestimmten landschaftsbezogenen Fachkonzept beantragt, gelten die Verpflichtungszeiträume der jeweiligen Förderrichtlinie.

Die Entscheidungsgewalt verbleibt weiterhin bei den Flächenbewirtschaftenden bzw. Flächeneigentümer:innen und verändert sich durch die Teilnahme an einer KOMBI nicht. Die Beteiligung an einer KOMBI und das Einbringen von Flächen für Agrarnaturschutzmaßnahmen sind freiwillig.

Im Rahmen des Projektes beteiligen sich Landwirt:innen an Abstimmungsprozessen und der Entwicklung des landschaftsbezogenen Fachkonzepts. Sie bringen – auf freiwilliger Basis – Flächen in die überbetriebliche Umsetzung von Agrarnaturschutzmaßnahmen ein.

In der KOMBI werden Agrarnaturschutzmaßnahmen aus dem bestehenden Katalog umgesetzt. Entsprechend gelten die Auflagen der jeweiligen Förderrichtlinie.

Die Landschaftspflegeorganisationen in den KOMBI-Modellregionen gehen auf die Betriebe in ihrer Region zu und koordinieren die Zusammenarbeit der Gemeinschaft.

Im KOMBI-Projekt unterstützen die Koordinator:innen der Landschaftspflegeorganisationen die Betriebe bei der Beantragung der Agrarnaturschutzmaßnahmen.

Verwaltungstechnische Umsetzung

Landwirt:innen einer Region schließen sich zusammen, sprechen die Agrarnaturschutzziele mit der Verwaltung regional ab und setzen diese dann gemeinsam in der Fläche um. Der überbetriebliche oder kooperative Ansatz wird häufig im gleichen Atemzug mit dem Niederländischen Modell genannt. In den Niederlanden werden Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) nur noch über sogenannte „Kollektive“ umgesetzt. Auch Deutschland ist bestrebt, diesen landschaftsbezogenen – statt bisher betriebsbezogenen – Ansatz umzusetzen.

Diese und weitere Fragen zur verwaltungstechnischen Umsetzung wurden vom DVL umfassend mit bundesweiten Akteuren aus Landwirtschaft, Naturschutz und Verwaltung reflektiert und aufgearbeitet. Die Antworten finden Sie hier.